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Oberverwaltungsgericht hat die Leinenpflicht auf Waldwegen in NRW gekippt

Begonnen von Oval 5, 09.08.2012, 17h32

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Oval 5

Ein Urteil für die Eigenverantwortung,
denn natürlich dürfen deshalb Hunde trotzdem weder jagen gehen noch irgend jemanden belästigen.

Aber immerhin bedeutet das, daß folgsame Hunde nicht mehr unter Generalverdacht gestellt werden.
In meinen Augen die richtige Richtung.

Wie seht ihr das?