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Wann ein "Kampf"hund ein Kampfhund ist und wann nicht - Listenhunde in Bayern

Begonnen von Oval 5, 26.12.2012, 23h28

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Oval 5

Ich dachte daß Listenhunde der Kategorie I oder II immer als "Kampfhunde" eingestuft würden.
Aber so einfach ist das gar nicht.




Hunde der Rassen in der Kategorie II werden nicht mehr als Kampfhunde eingestuft,
wenn sie ein sogenanntes "Negativzeugnis" haben, also den Wesenstest bestanden
haben und der Besitzer anschließend den Rechtsanspruch für das Negativzeugnis
geltend gemacht hat. Das ist insofern relevant, als sie dann auch steuerlich als normale
Hunde gelten!

Die Windhundhalter betrifft das ja glücklicherweise nicht direkt, aber man soll vielleicht
nicht aus den Augen verlieren, was für andere ganz normaler Alltag ist. Als Hundehalter
haben wir genug Gegenwind als daß wir uns auch noch in Grüppchen aufspalten lassen
sollen. Besser wir halten zusammen.



Oval 5

An der LMU hat 2006 ein Student aus Prag, Roman Mikus, als Dissertation
die Auswertung von Gutachten zu Beißvorfällen bearbeitet. Ein Einblick in
die Thematik aus wissenschaftlicher Perspektive, der sicher nicht schadet
wenn man sich mit der Thematik oberhalb des Stammtischniveaus ausein-
ander setzen möchte. Und das ohne wochenlanges Literaturstudium.