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Das BMELV-Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes

Begonnen von Oval 5, 18.09.2013, 04h41

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Oval 5

Ein höchst lesenswertes Dokument zur Gesunderhaltung der Heimtierrassen durch
eine ethisch fundierte Beurteilung der Zuchttauglichkeit und daraus resultierender
Konsequenzen der Sachverständigengruppe 'Tierschutz und Heimtierzucht' des
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

(PDF - 621 KB)



Zitat von: Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes, S.112
3.2
Das Tierschutzgesetz und das Europäische Übereinkommen zum Schutz
von Heimtieren legen Bedingungen für die Züchtung fest.

Schmerzen, Leiden und Schäden müssen mit allen zu Gebote stehenden
Möglichkeiten von Tieren fern gehalten werden. Artgemäßheit ist das
oberste Bewertungskriterium
.


Wir erinnern uns - auch Rumänien und Polen gehören der EU an. Auch Irland und
das UK - und folglich auch die traumatischen Bilder aus den, verniedlichend als
Puppy-farms bezeichneten, Zuchtkerkern raffgieriger Betreiber von Hundegroßzucht-
anlagen.

Wie bekommt man den berechtigten Anspruch für ethisch korrekte Zuchtwahl für
Deutschland in der Realität umgesetzt, ohne den willigen Züchtern einen ernst-
haften Wettbewerbsnachteil gegenüber skrupellosen Geldmachern und geizigen
'Hundekonsumenten' zuzumuten und so zuletzt das genaue Gegenteil dessen zu
erreichen, was wir unter ethisch fundierter Zucht verstehen können ?


Zitat von: Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes, S.116
Die Gendiagnose bietet dem Züchter die Möglichkeit, das Auftreten vererbter
Defekte in einer Population weitgehend zu kontrollieren, wenn die Anlagenträger
als solche identifiziert und die Untersuchungsbefunde aller getesteten Tiere in den
Abstammungsnachweisen ausgewiesen wer-den. Es wird deshalb dringend
empfohlen, seitens der Zuchtverbände für alle Zuchttiere die vorhandenen
gendiagnostischen Tests für die in der betreffenden Population häufiger
auftretenden Defekte oder Erbkrankheiten vorzuschreiben.

Ersetzen wir doch mal "vorzuschreiben" durch "durchzuführen" und klären ob
diese Untersuchungen nicht evtl., da sich der positive Effekt für die gesamte EU
niederschlägt, aus EU-Geldern zu subventionieren wäre. Das wäre dann auch zur
Abwechslung mal nicht wettbewerbsverzerrend, weil die Ausgaben immer auf die
Gemeinschaft umgelegt werden würden - egal wo in der EU mit dem einzelnen
Tier gezüchtet wird.



Ganz grundsätzlich muß man sich mMn sehr eingehend und mit einer offenen
Abwägung der unterschiedlichen Aspekte überlegen, ob man eine wie in der Arbeit
geforderten flächendeckenden Regulierung der Zucht durch Zuchtbuchverwalter
tatsächlich haben möchte.
An vielen Stellen macht das sicher Sinn und kann auch wesentliche Verbesserungen
mit sich bringen. Berücksichtigt man allerdings die immer und überall unabhängig
jeder moralischen Wunschvorstellung und Legalität bestehenden Seilschaften und
ihre Auswirkungen auf die Auswahl der Zuchttiere innerhalb derart geregelten
Zuchtprogramme, muß man fragen dürfen, ob die Gefahren des Mißbrauchs nicht
so groß sind, daß eine freiwillige Teilnahme an entsprechenden, vielleicht extra
zertifizierten Zuchtprogrammen der bessere Weg für erfolgreichen Tierschutz in
der Heimtierzucht wäre.


In Deutschland haben wir ja eine lange Tradition von freiwilliger Unterwerfung
unter Regelwerke. Da die Tierschutzforderungen aber deutlich über Deutschland
hinaus gehen und andere EU-Länder traditionell ganz andere gesellschaftliche
Prioritäten setzen soll man diesen Aspekt umsichtig und mit Verstand betrachtet
beantworten. Der Text tut das naturgemäß nicht, da er sich ja auf die deutsche
Umsetzung des EU-Übereinkommens beschränkt und den Aspekt des Wettbewerbs
vernachlässigt. Will man aber den Tierschutz fördern, muß man auch dafür Sorge
tragen, daß die nach hohen Standards gezogenen Tiere entsprechend verkauft
werden können. Sonst hat man zuletzt 200 tierschutzentsprechende Welpen auf
viele Tausend elend produzierte und mehr oder weniger legal über die Grenzen
gebrachte in heimischen Familien. Das wäre allerdings aus der Sicht des Tierschutz-
Gedankens konterproduktiv.   


Eine starke Werbung für einen neuen Anlauf gemeinsam für die genetische
Gesundheit unser Heimtiere zu arbeiten kann aber sicher kein Fehler sein und
gemeinsame Anstrengungen zugunsten unserer Heimtierpopulationen können
durchaus mehr als nur ideologische Vorteile für alle Beteiligten mit sich bringen.
Schließlich verursachen gesunde Tiere weniger Kosten und erzielen richtig
vermarktet auch berechtigtermaßen mehr Profit. Es ist also neben der ethischen
Verantwortung auch für die ökonomischen Aspekte vorteilhaft, wenn wir die
genetische Gesundheit unserer Heimtiere endlich wieder vermehrt in den Fokus
rücken.