Autor: Oval 5
« am: 31.01. 2015, 21h07 »Hier gibt es schon die erste Änderung:
Mitgliederinformation über Vorstandsbeschluß zur Änderung der Körordnung
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17./18.01.2015 beschlossen, die Körordnung in Ziffer 3.4 wie folgt zu ändern:
Ein Windhund muss auf einer DWZRV-Ausstellung von einem DWZRV-Richter, mindestens mit „Sehr gut“ bewertet worden sein. Wertnoten … stammen. Der in Satz 1 genannte DWZRV-Richter darf nicht dem entsprechen, der denselben Hund gem. Ziffer 3.7 in seinem Phänotyp beurteilt.
Der Vorstand reagiert damit ................