avatar_Oval 5

IGB Statement zum Transport von Rennhunden zwischen IE und UK

Begonnen von Oval 5, 10.01.2014, 03h33

vorheriges - nächstes

Oval 5

Auch für die Rennhunde gilt künftig, daß sie die EU-Bestimmungen für den
Grenzübertritt einhalten müssen - auch zwischen Irland und Großbritannien.
Da es diesbezüglich immer noch Unklarheiten gegeben hatte bei manchen
Trainern und Züchtern hat Barry Coleman vom IGB das nun nochmal klar
zusammengefaßt. Weil der Link in 0 komma nix wieder nicht mehr gehen
wird, habe ich den Text als PDF zum runter laden hier eingestellt.     

http://www.igb.ie/Talking-Dogs/MOVEMENT-OF-GREYHOUNDS-TO-THE-UK-/

[attach=1]



Oval 5

Die Bestimmungen wie sie in der PDF oben zusammengefasst sind,
sind der aktuelle Stand der Dinge.


Tierschutztransporte
müssen nach den Bestimmungen für kommerzielle Transporte abgewickelt werden.
D.h. der Transporteur braucht eine bestimmte Transporterlaubnis (Typ 2...) ,
die Hunde brauchen einen Chip,
EU-Heimtierausweis,
gültige Tollwutimpfung (mind 21 Tage alt und noch gültig)
und müssen innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport von einem Tierarzt
für reisetauglich befunden worden sein. Diese Untersuchung muß der TA in den
Heimtierausweis eintragen und abgestempelt unterschreiben - eben so bestätigen
wie auch die Impfungen eingetragen werden.

Eine Bandwurmbehandlung braucht man für die Einreise nach GB vom Kontinent,
nicht aber von Irland aus...