Hier gibt es schon die erste Änderung:
Zitat von: http://www.dwzrv.com/1645-0-Vorstandsbeschluss-Aenderung-der-Koerordnung.html?&goback=348Mitgliederinformation über Vorstandsbeschluß zur Änderung der Körordnung
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17./18.01.2015 beschlossen, die Körordnung in Ziffer 3.4 wie folgt zu ändern:
Ein Windhund muss auf einer DWZRV-Ausstellung von einem DWZRV-Richter, mindestens mit ,,Sehr gut" bewertet worden sein. Wertnoten ... stammen. Der in Satz 1 genannte DWZRV-Richter darf nicht dem entsprechen, der denselben Hund gem. Ziffer 3.7 in seinem Phänotyp beurteilt.
Der Vorstand reagiert damit ................