Die Prüfung zum §11 ist ab 1. August verpflichtend auch für Ehrenamtliche

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Autor Thema: Die Prüfung zum §11 ist ab 1. August verpflichtend auch für Ehrenamtliche  (Gelesen 1974 mal)

Oval 5

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Zitat
Mindestqualitätsstandards:
Neue Pflichten für Tierschützer, Hundepsychologen,
Trainer und Tierhändler


Hunde-4Koblenz (aho) – Keine Ausnahmen mehr:
Ab dem 1. August gelten die im aktuellen Tierschutzgesetz geregelten
Pflichten auch für ehrenamtliche Tierschützer. Hierzu informiert das
Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz. Ziel der Neuregelung ist,
Tiere bei Transporten so wenig Stress wie möglich auszusetzen und
sicherzustellen, dass alle Personen, die grenzübergreifend mit Tieren
umgehen, die erforderliche Sachkunde haben. Außerdem soll mit dieser
Erlaubnispflicht der unseriöse Handel mit Welpen eingedämmt werden,
so das LUA.

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