Ich weiß nicht, ob das erlaubt ist
Das Gelände ist soweit ich weiß Privatgrund und wahrscheinlich nur deshalb am Wochenende geöffnet weil in Bayern eigentlich vorgeschrieben ist, daß die Seen öffentlich zugänglich sein müssen zur Erholung (so ganz genau kenne ich den Gesetzestext nicht, aber das ist wieder so eine Bayrische Besonderheit die man gelegentlich bewahren muß gegen das Interesse einzelne Seegrundstücksbesitzer... ).
Ich vermute die Schranke ist aus den 30er Jahren.. sie ist eben da. Wahrscheinlich länger als ich lebe.. wenn ich sie nicht sehe, dann sind es meine Hunde die sich da die Beine oder das Genick brechen im Zweifelsfall.
Weil sie eigentlich nie zu ist/quer über den Weg geht (habe ich jedenfalls noch nie erlebt) denke ich ist das für die Menschen weniger gefährlich. Ob sich da ein Richter wichtig machen würde
Besser, ich sehe vorher, wo etwas gefährlich sein könnte und verhindere, daß etwas passiert. Ist ja meine Verantwortung wo mein Hund frei läuft und ganz ungefährlich wird das Leben nie sein können. Selbst wenn ich am Ende "Schadensersatz" bekomme für meinen verunfallten Hund hab ich auch nicht wirklich was geewonnen, oder? Der Hund jedenfalls nicht.