avatar_Oval 5

Die neuen EU Heimtier-Reisebestimmungen sind Ende 2014 in Kraft getreten

Begonnen von Oval 5, 03.02.2015, 21h35

vorheriges - nächstes

Oval 5

So, "einfacher" darf man hinterfragen... anders auf jeden Fall ...
die Änderungswut der EU ist wirklich ziemlich lebhaft

zu beachten ist,
daß es eine Kann-Bestimmung gibt zur Einreise mit noch zu jungen Welpen für die Tollwutimpfung!
daß es einen neuen EU-Heimtierausweis gibt (die bis 29.12.14 ausgestellten EU-Heimtierausweise bleiben gültig)
daß es für die Einreise aus Drittländern ggf. festgelegte Routen gibt!

Wer vor hat zu reisen ist sicher gut beraten, sich das durchzulesen und bei Bedarf auch mit z.B. dem Tierarzt die konkreten Bedingungen durchzusprechen.

Für Sport-Veranstaltungen darf die Höchstzahl von 5 mitgeführten Hunden je Begleitperson überschritten werden, allerdings braucht man eine SCHRIFTLICHE Bestätigung, daß man die Teilnahme gemeldet hat. Also Meldung ggf. ausdrucken! Die Hunde müssen dabei mindestens 6 Monate alt sein.


Zitat von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.VAb jetzt gültig: Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren
In der EU gelten seit 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen
mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments
und des Rates ist am 12. Juni 2013 in Kraft getreten und hebt die dem Reiseverkehr
mit Heimtieren seit Mai 2003 zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 auf
.
Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission ist
am 18. Juli 2013 in Kraft getreten und gilt ebenfalls seit 29. Dezember 2014.

---weiter--- 2015_01_Reisen_mit_Heimtieren_-_Neue_EU-Verordnung_aktualisiert -- PDF, 48kb ---->



edit greyT 4.1.17 - Link aktualisiert