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Verhaltensregeln für Hundehalter in der Brut und Setzzeit

Begonnen von Oval 5, 21.03.2017, 21h24

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Oval 5

Zitat von: Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V.., 19.3.17
In den meisten Bundesländern gilt ab Anfang März und in einigen für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli die
Anleinpflicht in der Brut und Setzzeit.

Viele Wildtiere wie Vögel, Hasen, Wildschweine bekommen im Frühjahr bald Nachwuchs. Rehe ab Mai.
Jagende Hunde können höchstgefährlich für trächtige Wildtiere und deren Nachwuchs werden.

Auf Feld und Wiese sowie im Wald leint bitte Eure Hunde an.
Verlasst keine Waldwege, stört keine brütende Vögel und lasst Feldhasenkinder und Rehkitze in ihren Verstecken
wo sie auf ihre Mutter warten.
Genaue Regeln zur Anleinpflicht sind von Bundesland sowie von Stadt zu Stadt verschieden. Bei Eurem zuständigen
Ordnungsamt findet Ihr die Regelungen.
Nicht nur zum Schutz der Wildtiere sondern auch zum Schutz des Halters und des eigenen Hundes...

Was droht bei Fehlverhalten?

Bußgelder werden verhängt und für Hundehalter, die wiederholt die Leinenpflicht missachten, erhöht sich das
Bußgeld kontinuierlich. Doch auch dem Tier selbst droht Strafe. Zeigt es sich wiederholt aggressiv gegenüber
anderem Wild, kann kein sogenannter Wesenstest verlangt werden. Dann wird das Verhalten des Hundes vom
Amtsveterinär geprüft. Wird auch dort dem Tier ein aggressives Verhalten attestiert, kann dieses als gefährlich
eingestuft werden, wodurch sich für Halter und Hund Auflagen und Einschränkungen ergeben, wie zum Beispiel
Leinenzwang, Maulkorb oder eine höhere Hundesteuer.

Doch noch schlimmer ist das Jagdgesetz. Sollte der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Halters nach
Wild jagen, darf er unter Umständen von einem Jäger erschossen werden - als letztes Mittel der Gefahrenabwehr.