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Fünf Freiheiten als EU-Entscheidungshilfe in Tierschutzfragen
Fünf Freiheiten als EU-Entscheidungshilfe in Tierschutzfragen
Begonnen von Oval 5, 03.06.2012, 01h16
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Oval 5
Globaler Moderator
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Beiträge: 14.034
Gespeichert
Fünf Freiheiten als EU-Entscheidungshilfe in Tierschutzfragen
03.06.2012, 01h16
Letzte Bearbeitung
: 03.06.2012, 01h23 von Oval 5
Originaltext
Orientierungsrichtlinie "Freiheiten"
Die EU Politik zum Tierschutz gründet sich auf die Wahrung der
"fünf Freiheiten" für Tiere in unserer Obhut wie sie 1979 vom
UK's Farm Animal Welfare Council
entwickelt wurden.
* Freiheit von Hunger und Durst -
d.h. Zugang zu frischem Wasser und eine Fütterung, die volle
Gesundheit und Vitalität ermöglicht.
* Freiheit von Beschwerden -
Tiere haben das Recht auf eine artgerechte Unterbringung, mit
Wetterschutz und komfortablen Ruhezonen.
* Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit -
was menschliches Handeln in der Prävention oder rasche
Behandlung einschließt.
* Freiheit, sich artgerecht Verhalten zu können -
durch ausreichend Platz, einem adäquat eingerichteten
Lebensraum sowie geeigneter Vergesellschaftung.
* Freiheit von Angst und Not -
Tiere sollen nicht leiden unter der Erwartung bedrückender
Bedingungen oder Behandlungen.
Übergeordnete Organisations-ebene :
Europäische Kommission GD Gesundheit und Verbraucher
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_en.htm
(Übersetzung Oval 5)
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