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Papageienvögel - Aufhebung der Psittakose-Verordnung

Begonnen von Oval 5, 19.10.2012, 07h09

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Oval 5

Die Psittakose ist eine Erkrankung von Papageienvögeln, die auf den Menschen übertragbar ist.
Bei anderen Vogelarten nennt man sie "Ornitose" also zu Deutsch Vogelkrankheit.

Die Symptome einer Psittakose beim Menschen sind ähnlich denen einer Grippe mit sehr hohem und
hartnäckigen Fieber und müssen ggf. bedingungslos mit bestimmten Antibiotika behandelt werden.

Man muß allerdings wissen, daß etwa 1/4tel der Wildvögel bei uns (laut den Angaben meines
damaligen Tierarztes) den Erreger in sich tragen und unter normalen Lebensbedingungen schon
in der Kindheit unser Immunsystem damit konfrontiert wurde. Eine einmal überstandenen Ornitose-
Erkrankung macht uns anschließend auch immun auf Lebenszeit.

Gefährlich ist die Erkrankung in den Fällen, in denen das Fieber nicht nach spätestens 3 Wochen
wieder gesunken ist, weil das zu bleibenden Herzschädigungen und in wenigen Fällen auch zum Tod
führen kann. Solche Fälle sind sehr selten und soweit mir bekannt auch nur von Großzuchtanlagen
dokumentiert, wo die Mitarbeiter einem extrem hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind.

Die Psittakose überträgt sich durch Körperflüssigkeiten der Vögel. Beim Putzen ihres Gefieders
wird Speichel auf den Federn verteilt. Der Federnstaub ist dann der eigentlich Weg der Ansteckung.


Daraus ergeben sich einige Konsequenzen für Vogelhalter

• Man kauft niemals einen kranken Vogel!

• Man schmust nicht mit einem Vogel!

• Man putzt Vogelkäfige oft, saugt häufig und mit Mikrofiltereinsatz und hält die Raumluft möglichst
staubarm. Dazu gibt es neben einer erhöhten Luftfeuchtigkeit auch die Möglichkeit von "Ionisatoren".
Sauberkeit ist für Vögel wie Mensch die beste Vorsorge. 

• Man sagt als Vogelhalter bei hartnäckigen Grippebeschwerden dem Arzt, daß man Vogelhalter ist! 



Wieso dieser lange Exkurs zu den Vögeln?
Weil vorgestern die Psittakose-Verordnung aufgehoben wurde.




Bis vor 2 Tagen mußte aufgrund der Psittakose-Verordnung jeder Papageienvogel (also auch
Sittiche) beringt werden und jeder Kauf/Verkauf dokumentiert werden.

Diese Beringungspflicht fällt nun weg und damit auch die Dokumentationspflicht.
Was uns noch eine Weile begleiten wird ist:

Zitat von:  Pressemitteilung BNA ..........Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist noch so
lange erforderlich, bis das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz in Kraft tritt.........

Und natürlich bleibt die Beringungspflicht für die geschützten Arten bestehen.


Die Pressemitteilung. sollten Sittich und Papageienhalter lesen (Ist nur eine halbe Seite)

Des weiteren liefert der BNA noch
Den Auszug aus dem Bundesgesetzgeblatt vom 16.10.2012 zum Download für die die sich
den Originaltext durchlesen möchten oder müssen.


Im Zweifelsfall gelten immer die Angaben aus dem Gesetztestext - das sollte eigentlich klar sein und sei hier nur
sicherheithalber nochmal drunter geschrieben




heiwak

Man darf auch nicht vergessen, dass Psittakose auch auf Säugetiere übertragbar ist.

Deswegen habe ich einen Riesenaufstand in der Tierklinik gemacht. Es geht ganz einfach nicht einen Papagei direkt neben  kranken, und somit geschwächten, Hunden und Katzen einzusperren. Vögel sollten in der Klinik in einem separaten Raum gehalten werden.