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Tierquäler kommen zu einfach davon

Begonnen von Maus, 17.01.2015, 13h23

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Maus

ZitatGrosse Qual – kleine Busse
14.01.2015, Aktualisiert 16.01.2015 1'139 Reax
Delikte gegen Katzen, Hasen und Hunde werden zwar immer häufiger, aber noch immer viel zu milde bestraft.

ZitatSchweizweit hat sich die Anzahl der Tierschutzstrafverfahren in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Das liegt auch an einer erhöhten Sensibilität der Bevölkerung und einer verstärkten Bereitschaft der Behörden, Tierschutzdelikte konsequenter zu verfolgen, hält die Stiftung «Für das Tier im Recht» (TIR) fest.
«Strafrahmen bei weitem nicht ausgeschöpft»

Ein Blick in die Datenbank der Fälle von 2013 lässt Tierfreunden die Haare zu Berge stehen. Gleichzeitig sind die für die Taten ausgesprochenen Strafen tief. Landesweit belaufen sich die Bussen seit 2011 im Durchschnitt auf 300 Franken. Laut TIR wird der gesetzliche Strafrahmen bei der Beurteilung von Tierschutzdelikten bei weitem nicht ausgeschöpft. 90 Prozent der Geldstrafen würden bedingt ausgesprochen und Freiheitsstrafen so gut wie nie verhängt: «Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass es sich bei Tierschutzwidrigkeiten nach wie vor um Kavaliersdelikte handelt.»
Die stellvertretende Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Christine Künzli hat Blick am Abend Fallbeispiele herausgesucht:

Genf:
Der Beschuldigte hält seine beiden Katzen im verdunkelten Haus. Die Räume sind stark verschmutzt und für die Katzen sind keine Säuberungsgelegenheiten bereitgestellt. Die Tiere werden mit verdorbener Nahrung gefüttert. Der Halter ertränkt eine Katze in der Badewanne, weil das Tier ihn kratzt.
Solothurn: Der Beschuldigte hält mehrere Kaninchen in zu kleinen Käfigen, ohne diese regelmässig auszumisten, wodurch die Gehege mit mehrwöchigen Kotschichten belegt sind. Er verwehrt den Kaninchen wie auch seinem Hund frisches Wasser. Die Kaninchen vernachlässigt er derart, dass sie an Unterernährung sterben oder nach der Sicherstellung euthanisiert werden müssen.

Bern:
Der Beschuldigte schiesst mit seinem Kleinkalibergewehr auf zwei Katzen. Eine Katze stirbt; die andere Katze wird im Kopf/Mund getroffen, was der Beschuldigte bemerkt. Die Katze überschlägt sich und versteckt sich im Heulager, wo sie am Folgetag durch eine Frau gefunden und zum Tierarzt gebracht wird.
Solothurn: Der Beschuldigte schiesst mit seiner Kleinkaliberpistole auf eine Katze, als diese auf einem Baum auf Vögel lauert. Dabei verletzt er sie massiv an den Hinterbeinen, sodass sie nur noch mit den Vorderbeinen davonkriechen kann. Anschliessend schiesst er der Katze zwei Mal in den Kopf, bis sie tot ist.
Bern: Der Beschuldigte schlägt seiner Katze ca. 20-mal mit der flachen Hand auf den Kopf, sodass sie an den Verletzungen stirbt.

Waadt:
Der Beschuldigte sorgt sich nicht um seine zwei Schafherden, indem er ihnen weder Trinkwasser noch Futter zur Verfügung stellte. Anlässlich einer Kontrolle werden ungefähr 100 abgemagerte und dehydrierte Kadaver, drei ausgenommene Skelette sowie 30 noch lebende, aber deutlich geschwächte und stark abgemagerte Schafe festgestellt. Zudem wird ein Mutterschaf tot inmitten einer Rinderherde gefunden.
Bern: Der Beschuldigte kauft einen Zwergpudelwelpen. Zu Hause verletzt sich der Hund beim Herausspringen aus dem Auto und fängt an zu humpeln. Als der Hund das Laufen an der Leine verweigert, schleift der Beschuldigte ihn zwei Wagenlängen hinter sich her, reisst ihn in die Höhe und lässt ihn aus fast zwei Meter Höhe auf den Boden fallen. In der Wohnung duscht er den Hund aufgrund des Drecks und Blutes mit heissem Wasser ab. Als der Hund den Beschuldigten beim Abtrocknen anpinkelt, packt dieser den Welpen mit beiden Händen am Hals. Er drückt mit voller Kraft die Kehle des Hundes zu und schüttelt ihn, bis es knackt, Blut aus der Nase und dem Mund des Hundes fliesst und sich der Hund nicht mehr bewegt. Danach verstaut er den Hund im Rucksack. Als der Rucksack im Treppenhaus auf den Boden fällt, stampft der Beschuldigte auf den sich im Rucksack befindlichen Hund. Der Hund stirbt an multiplen Rippenfrakturen, multiplen Lungenrissen, einem Schädelbruch und einer Fraktur des linken Hinterbeins. Sein Besitzer entsorgt ihn mitsamt dem Rucksack an einer Autobahnraststätte in einem Abfalleimer.

Gut zu wissen:
Die hier aufgeführten Tierquälereien wurden angezeigt, untersucht und sanktioniert. Wobei manche Strafen so tief ausgefallen sind, dass sie für Künzli nicht nachvollziehbar sind. So wurde der Besitzer des Zwergpudelwelpen mit einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Verbindungsbusse von 200 und einer Busse von 300 Franken bestraft.

http://www.blickamabend.ch/news/tierquaeler-kommen-zu-einfach-davon-grosse-qual-kleine-busse-id3406772.html

Oval 5

 shocked.gif so eklig!
Gibt Dinge, die kann ich einfach nicht nachvollziehen.





Maus

Ja, ne! Eckelhaft! Das sind so Gräueltaten, die finden überall statt. Hinter geschlossenen Türen- meistens. Dass es nicht adäquat sanktioniert wird und das dagegen sein und sich klar dagegnen hinstellen, so, dass es für einen Richter nicht angemessen zu sein scheint richtige Strafen zu verhängen heisst doch, dass es immer noch irgendwie "lächerlich" erscheint und ist das nicht eigenartig?

Heute hab ich gesehen wie ein kleiner Wuselhund abgehauen ist, der Halter (ein älterer Mann) rief, aber die Keine ist ab. Als wir oben auf der Strasse waren wo das stattfand kam die Kleine zurück zu ihrem Herrn (tappeltappel), er sagt; "hach du "Meitschi" (mädchen), was soll das denn!" und kneift sie, als er sie anleint, dass sie laut aufjault. 2 Mal. Ich konnte es nicht lassen und musste was sagen. Er Meinte sie wisse doch genau dass sie das nicht darf....
Ich hätte brüllen können (hab ich aber nicht), dass sie kein Mensch ist, kein Kind, sie ist ein Hund und kann sich nicht in seinen Erziehungsvorstellungen von anno....einordnen, keine Chance, das wird einfach nicht funktionieren!!!!
Es ist dieser Frust "warum funktioniert das denn nicht"- ich kann den gut nachvollziehen. Wenn man Kinder hat, dann kommt man einfach nicht darum herum. Aber wie man damit umgeht ist doch eine Frage die OBLIGATORISCH sein sollte- dass man die BEWUSST beantwortet NACHDEM man sich damit (mit dem Problem und allem was dazu gehört) auseinander gesetzt hat. Und dafür müsste man auch zur Rechenschaft gezogen werden können, das ist in allen anderen Lebensgebieten doch auch so!
Dass das bei Tieren (und in der Politik) nicht so ist versteh ich nicht!

Oval 5

Muß nicht für das "obligatorisch" zunächst das Bewußtsein entstehen?
Also zuerst der Lernprozeß bei zumindest einer Mehrheit in der Bevölkerung stattgefunden haben?

Ich glaube eigentlich, daß den meisten Menschen tatsächlich nicht klar ist, wie sie sich verhalten müssen, damit der Hund später eben gleich wieder kommt...
geschweigedenn, wie sie reagieren müßten, wenn der Hund - wie in Deinem Beispiel - zu spät zurück kommt..



Maus

Nö. Für das eigene Bewusstsein/Einstellung ist doch eigentlich jeder selber zumindest mitverantwortlich (hauptsächlich!). Wer soll einem denn das Bewusstsein geben wenn mans nicht hat und nicht selber sucht?
Den eigenen Kopf gebrauchen und in Schwung kriegen muss doch schon jeder selber, dafür ist doch nicht das gesellschaftliche Bewusstsein/Wertehaltung verantwortlich. Klar wäre es wünschenswert, wenn es ein allgemeines Bewusstsein darüber gäbe, würde bestimmt den "Fauldenkern" helfen- und den Tieren, den Richtern sowieso etc. aber Richtig ist das nicht. Besonders da ja niemand sagt, dass das ok ist so und informieren kann man sich ja (wenn man denn will).
Es doch nicht ok wenn man nicht weiter weiss und einfach mal draufhaut weil halt das Bewusstsein fehlt- andere Probleme und Herausforderungen kann man ja auch nicht so "lösen". Da muss sich ein Mensch doch was besseres Einfallen lassen können (schliesslich muss das das sonst ja auch!).

Oval 5

#5
Du, das war meine Antwort auf Deinen letzten Satz vorher:

Zitat....Dass das bei Tieren (und in der Politik) nicht so ist versteh ich nicht!

Ich wollte nicht sagen, daß das gut ist,
sondern daß eben bevor entsprechende Urteile wie Du sie anmahnst auch gefällt werden, die Bevölkerung da sensibel genug sein muß und auch ein Richter davon ausgehen können muß, daß sich die Menschen überhaupt darüber klar sind, wie sie sich richtig verhalten können.

Letztendlich, denke ich, habt Ihr in der Schweiz mit dem obligatorischen "Hundeführerschein" schon einen Anfang geschaffen dafür, daß sich zunehmend mehr Menschen Alternativen erarbeiten werden. Das wird sicher nicht alle Fehlverhalten verhindern, und schon gar nicht das selber Denken erübrigen, aber zumindest eben diese Mißverständnisse zunehmend ausräumen.
Weil was hast Du von Urteilen, wenn die Menschen nicht verstehen, was sie überhaupt falsch machen...

Es ist ja nun wirklich nicht so, daß sich alle, die Dir etwas über Hunde erzählen, einig wären...



KimC

Ob ein Hundeführerschein obligatorisch sein sollte wirft viele Fragen auf.
Erstmal kann und darf jedes Weib ein Kind gebären, und keinder denkt daran sie das zu verhindern. Würde sonst gleich von Rassenhygiene die Rede sein. Ja, es kann sein das später im leben das Kind zwangsuntergebracht werden muss, doch erstmal muss es dafür ein Grund geben, und für das Kind ist es auch eine grosse Belastung. Da ist der Schaden schonmal entstanden.
Aber um sich ein Hund anzuschaffen, sollte man sich zuerst ein Hundeführerschein anschaffen! Das ist ja auch ganz was anders! Dafür machen sich die Tieschützer laut, und die können sehr laut sein. Wenn es aber dazu kommt dass wirklich was geleistet werden muss, sind sie weg. Besonders, wie ich erlebt habe, wenn Tierschutzfälle mit ausreichend Beweis vorliegen.

Wer sotte den Hundeführerschein ausstellen? Jemand der es besser weiss? Ja, aber wer? Hierzulande macht sich der FCI zuchtverband laut, die könne das machen, am liebsten mit alleinerecht, damit kalkulierbare Einnahmen entstehen (wegen fallende Zuchtbucheintragungen sind sie knapp bei Kasse). Die Trainer des FCI verbandes haben als Ausbildung lediglich ein par Wochenendkurse, und die können schonmal recht alt sein. Zugegeben damit jeder Hundehalter ein Führeschein machen kann, bedarf es viele die so eins austellen können, damit risikert man auch das idioten die sich trainer nennen, aber selbst kein HUnd besitzen sollten, neue Hundehalter auf dem Holzweg bringen. Die Trainerin bei die ich meine Hunde trainiert habe, hat ein 3 jähriger ausbildung, und zwar auf vollzeit. Sollte sie dann beim FCI trainer der nur mit wochenendkurs unterwegs ist ihren Führerschein machen? Eins steht klar, leute mit so ein Ausbildung gibt es nicht genug um solche Führerscheine austellen zu können.

Maus

@ Oval; ich denke wir sind uns einig wink.gif
Ich finde es nur sehr schade und unverständlich, dass Richter so lasche Urteile sprechen (wenn man das überhaupt Urteil nennen kann), Gesellschaftliches Bewusstsein hin oder her so- ist es doch echt einfach nur ein Witz und wofür hat man man ein Gesetz wo drin steht, dass man Tiere nicht quälen darf, wenn mans dann doch "darf" weils wird ja nicht wirklich geahndet, die Bussen sind ja lächerlich!

Ja, der Hundeführerschein wirft Fragen auf. Tatsächlich kann man ihn unberührt absolvieren, sich paar Sachen anhören- und ignorieren- kann man. Und am Bewusstsein in der Gesellschaft oder gegenüber Hunden hat es nichts geändert/verbessert. Trotzdem find ich schon gut, dass sich alle mal zeigen müssen mit ihrem Hund, wenigstens die paar Stunden und tatsächlich gibts Hundetrainer die Hundehalter angezeigt haben weil klar war dass was ganz schief ist und einige Halter nehmen schon wenigstens ein bisschen was mit. Aber ja, gibt es auch die "verbissenen" Hundetrainer die jeden auf den Holzweg schicken. Einige sehr gute Hundetrainer haben das auch boykotiert.
Tja, aber irgendwo muss man ja anfangen. 1 Massnahme ist selten die Lösung für alles.
Viel mehr könnte man erreichen, wenn in den Amtsstuben die Einstellung zu Hunden, Hundehaltung und Haltern besser wäre und ein wirkliches Interesse/Engagement vorhanden wäre die Kommunikation zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu verbessern, klare Verhältnisse zu schaffen für alle. Leider scheint das Niemanden wirklich zu interessieren.
Ein gut ausgebildeter Hundebeauftragter der eben nicht nur Tierschutzfällen nachgeht, sondern auch Unterwegs ist und die Situation in den Auslaufgebieten kennt, Vorschläge zur Verbesserung machen kann, Hundetrainer besucht und wie ne Art Supervision Feedback gibt und für Fragen aller Art in Bezug auf Hunde der Bevölkerung und Trainern zur Verfügung steht und Beraten kann. Der/die könnte Anliegen prüfen, analysieren, forschen, sich vernetzten mit Bauern, Jägern, Hundetrainern, Sportvereinen etc. und ev. paar gute Lösungen finden und Umsetzen. Das fände ich gut!
Bezahlt werden könnte der von der Hundesteuer die damit dann auch endlich Zweckgebunden eingesetzt werden könnte.