avatar_Oval 5

Mindesthaltungsbestimmungen wie sie der DWZRV vorschreibt

Begonnen von Oval 5, 01.07.2012, 05h20

vorheriges - nächstes

Oval 5

[back9]


Die vom DWZRV für seine Mitglieder vorgeschriebenen Mindesthaltungsbestimmungen
sind seit 10 Jahren unverändert und müssen sich selbstredend mit dem Deutschen
Tierschutzgesetz vereinbaren lassen.

Wer sich das gerne genauer anschauen möchte, findet die

Mindesthaltungsbestimmungen des DWZRV
(Stand JHV 2002) unter Reglements auf der Seite des Vereins.

Und wie es in England neben den vom GBGB regulierten Bahnen mit ihren Reglements
die Flapping Tracks gibt, für die es jetzt langsam endlich die ersten Regeln gibt, gelten
die Regelungen des DWZRV auch nur für die Bahnen und Hunde, die in seinen Verant-
wortungsbereich fallen.

Das Tierschutzgesetz und das Verbot kommerziell betriebener Hunde-rennen und -wetten
dagegen ist für alle Hunde in Deutschland gleichermaßen bindend und gilt entsprechend
auch nicht nur für die Windhunde.



[/back9]