Die Bestimmungen wie sie in der PDF oben zusammengefasst sind,
sind der aktuelle Stand der Dinge.
Tierschutztransporte
müssen nach den Bestimmungen für kommerzielle Transporte abgewickelt werden.
D.h. der Transporteur braucht eine bestimmte Transporterlaubnis (Typ 2...) ,
die Hunde brauchen einen Chip,
EU-Heimtierausweis,
gültige Tollwutimpfung (mind 21 Tage alt und noch gültig)
und müssen innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport von einem Tierarzt
für reisetauglich befunden worden sein. Diese Untersuchung muß der TA in den
Heimtierausweis eintragen und abgestempelt unterschreiben - eben so bestätigen
wie auch die Impfungen eingetragen werden.
Eine Bandwurmbehandlung braucht man für die Einreise nach GB vom Kontinent,
nicht aber von Irland aus...