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Tier und Artenschutz => 6.2. TS-Themen zu Haustieren allgemein => Thema gestartet von: Oval 5 am 20.08. 2012, 23h28
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Auch in Deutschland gibt es Gesetze zur Haltung und Unterbringung von Hunden.
Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt in 14 § die Mindest-Anforderungen für
"das Halten und Züchten von Hunden".
(http://www.jagdwindhund.com/greyTs/index.php?action=dlattach;topic=783.0;attach=812;image) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf)
Der Inhalt gliedert sich wie folgt:
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
§ 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
§ 8 Fütterung und Pflege
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
§ 10 Ausstellungsverbot
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Übergangsvorschrift
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel