Tierärzte in Bayern müssen sich fortbilden

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Autor Thema: Tierärzte in Bayern müssen sich fortbilden  (Gelesen 1853 mal)

Oval 5

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Zitat
Allgemeine Fortbildungspflicht

 
Die Berufsordnung für Tierärzte in Bayern verpflichtet Tierärzte, sich laufend fortzubilden.
Der erforderliche Umfang der Fortbildung war in Bayern bis 2010 nur für weiterbildungs-
ermächtigte Tierärzte festgelegt. Ab 2011 bestehen in Bayern normierte Fortbildungs-
pflichten für alle Tierärztinnen und Tierärzte im Beruf.
 
 
Dabei gelten folgende Anforderungen (s. auch Übersicht in Tabelle):
 
 
Die Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern verpflichtet alle Tierärztinnen und Tierärzte
im Beruf, sich mindestens 60 Stunden in 3 Jahren fortzubilden.

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