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Die Aktuellen Regeln der Jagdprüfung für Windhunde

Genehmigt vom RFOS (Die Russische Föderation der Jagdhundezucht) 24.März 2005

Die Regeln der Jagdprüfung für Windhunde




1. Allgemeine Regeln

1. Die Jagdprüfung der Windhunde wird am grauen Hasen, bzw. an Orten wo es zu wenig oder keine graue Hasen gibt auf den Schneehasen, und am Fuchs durchgeführt. Den Windhund am Steppenfuchs jagen zu lassen ist verboten.

2. Die Jagdprüfung, wird laut Vereinbarung mit den Organen der Jagdvereine, im Herbst nicht nicht vor dem 1. September und je nach den lokalen Bedingungen bis zum 28. Februar durchgeführt.
Es werden Prüfungen von Hetz und Jagdhunden zugelassen.

Die Jagdprüfung wird nicht durchgeführt: bei Nebel, nach Regen bei stark aufgeweichtem Boden, ab einer Schneehöhe von 15 - 18 cm, bei hart gefrorenen Schnee, bei Glatteis, bei stark durch gefrorenem Boden, bei einer Lufttemperatur von mehr als +15° und weniger als -10° Celsius, auf grob gepflügten Feldern, auf Feldern mit Sonnenblumen, Mais und Luzerne, in Bergen und Schluchten, in Gelände das von Gebüsch oder Schilf überwuchert ist.

Die Durchführung der Jagdprüfung auf Feldern die an Straßen grenzen ist verboten, wenn dort der Verkehr nicht verhindert wird.

3. Jeder Windhund der an der Jagdprüfung teilnimmt bekommt eine individuelle Bewertung. Zwei oder mehrere Hunde die den selben Besitzer haben dürfen gleichzeitig teilnehmen und bekommen die Gruppenbewertung, unter der Bedingung das sie von dem selben Führer geführt werden.

ANMERKUNG:
a. Das Paar oder die Meute eines Besitzers, die an der Jagdprüfung teilnehmen, dürfen aus verschiedenen Windhundrassen bestehen.
b. Auf Wunsch kann ein Besitzer seinen Hund auch allein, außerhalb einer Gruppe, prüfen lassen wenn es die Zeit und das Vorhandensein von Beutetieren ermöglicht.

4. Die für die Jagdprüfung gemeldeten Windhunde werden von den Richtern in Gruppen aufgeteilt. Diese Gruppen bestehen aus zwei oder mehr Hunden, von einem oder mehreren Besitzern.
Die Anzahl der Gruppen legt die Richterkommission fest.
Die Gruppen können aus Windhunden verschiedener Rassen bestehen. Eine Gruppe besteht bevorzugt aus 2 - 3 Hunden.

Bei der Bildung der Gruppen werden die Wünsche der Besitzer der Hunde berücksichtigt. In eine Gruppe von Windhunden eines Besitzers, dürfen nur mit dessen Einverständnis zusätzliche Hunde eingefügt werden.

5. In der Regel werden alle Hunde nach der Arbeit bewertet, aber falls den Richtern eine Bewertung unmöglich ist können sie eine Wiederholung verlangen.

6. Die Reihenfolge der Teilnahme an der Prüfung wird ausgelost.

Für die Prüfung werden die Gruppen, deren Anzahl von den Richtern festgelegt wird (optimal sind 4 - 6), in einer Reihe nebeneinander im Abstand von 25 bis 60 m aufgestellt.

Wenn eine größere Anzahl von Teilnehmern vorhanden ist, sollten sie von den Richtern so aufgestellt werden das die Prüfung ohne Störungen ablaufen kann.
Die Reihe bewegt sich so lange vorwärts bis ein Beutetier aufsteigt oder die Richter das stehen bleiben anordnen.

Die Pflichten der Hundeführer

Die Hundeführer sind verpflichtet den Anordnungen der Mitgliedern der Richterkommission zu folgen und folgende Regeln zu beachten.

- Die Hunde sind an Halsbändern und Leinen zu führen.
- Wenn die Hunde einer Gruppe ein Beutetier verfolgen, müssen alle anderen Hundeführer sofort stehen bleiben ihre Hunde beruhigen, festhalten und auf die Anordnungen der Richter warten.
- Nach Beendigung der Arbeit sollen die Besitzer ihre Hunde so bald wie möglich an die Leine nehmen und dafür sorgen das die weitere Bewegung der Reihe nicht gestört wird.
- Die Richtung und Geschwindigkeit der Reihe wir von den Richtern festgelegt.
- Die Führer sind verpflichtet, wenn das Beutetier innerhalb eines Radius von 25 bis 100 m steigt, die Hunde los zulassen.

Wenn das Beutetier in einem größeren Abstand als 100m steigt können die Führer die Hunde auf eigenen Wunsch hinterher lassen. Bei einem Aufstieg von weniger als 25 m sind die Führer verpflichtet die Hunde solange fest zuhalten bis das Beutetier die den Regeln entsprechende Entfernung erreicht hat und erst dann die Hunde los zulassen.

- Das Starten der Hunde nach dem Beutetier das näher als 25 m von der Gruppe entfernt ist, ist verboten.

- Die Führer sind verpflichtet die Regeln der Jagdprüfung zu beachten, und ohne Wortwechsel sofort den Anordnungen der Richter zu folgen.

Die Pflichten der Richter

1. Nach der Aufteilung der Hunde in Gruppen und Verlosung der Startreihenfolge, wiederholt der Vorsitzende Richter die Pflichten der Hundeführer und gibt danach das Signal zum aufstellen in die Reihe.

Die Richter bewegen sich zu Fuß, reitend oder mit einem Fahrzeug, so das beim Start der Hunde deren Arbeit von mindestens einem Richter beobachtet werden kann. Die Richter sollen zur Beobachtung Ferngläser benutzen.

2. Die Richter sollen für die Arbeitsbewertung der Hunde die äußerlichen Bedingungen berücksichtigen.

Als schwierige Bedingungen für die Arbeit der Hunde gelten:
Ein Gelände mit hohen Stoppeln, viele hohe Unkräuter, Waldstreifen, grob gepflügtes Ackerland, starker Wind, hart gefrorener oder stark aufgeweichter Boden sowie Gelände bei dem durch die Vegetation die Sicht des Hundes erschwert wird.

Als leichte Bedingungen für die Arbeit der Hunde gelten:
Unbearbeitetes Gelände, Wiese direkt nach der Heuernte, leichte Stoppeln und trockenes glattes Ackerland.

3. Der Vorsitzende Richter, oder einer für die Aufgabe ernannter Richter, ist dazu verpflichtet die Kommandos an die Reihe der Hundeführer weiter zu geben.

4. Die Bewertung der Hunde wird im Gelände sofort nach ihrer Arbeit mit der Angabe der Ergebnisse angegeben.

5. Nach dem Fangen des Hasen hat der vorsitzende Richter die Pflicht dessen Gewicht zu ermitteln.


Die zu erreichenden Punktzahlen in den einzelnen Kategorien der Jagdprüfung für Windhunde

Die Lebendigkeit: 30
Die Scharfsichtigkeit: 10
Die Beharrlichkeit bei der Verfolgung des Tieres: 10
Die Kraft und die Zähigkeit: 10
Die Vorbereitung zum fangen und das ergreifen: 15
Die Fähigkeit bei der Jagd (für einzel Bewertungen)
Die Organisation der Arbeit (in der Gruppe) 5
Das Verhalten der Hunde:
An der Leine : 5
Im Freilauf: 5
Das Verhalten am erbeuteten Tier: 10

Die Gesamtpunktzahl: 100

Die Mindespunkzahl der bei der Jagdprüfung zu erreichenden verschiedenen Stufen der Diplome


Die Kategorien der Prüfung für die eine minimale Punktzahl gefordert wird

Die von der Gesamtpunktzahl zu erreichende minimale Punktzahl der einzelnen Kategorien

Diplom I

Diplom II

Diplom III

Diplom III ohne fangen

Die mindest
Gesamtpunkt
zahl

80

70

60

60

Die Lebendigkeit

24

21

18

18

Das Verhalten am gefangenen Tier

8

7

6

ist nicht erforderlich

Die Organisation der Arbeit (in der Gruppe)

4

4

3

ist nicht erforderlich
Das Gruppendiplom wird nicht vergeben.

Die Bedingung zum Erhalt der Diplome für die Arbeit am Hasen und Schneehasen

1. Für die Arbeit am Hasen und Schneehasen werden Diplome der ersten ( I ), zweiten ( II ) und dritten ( III ) Stufe verliehen. Für den Erhalt der Diplome I und II Stufe ist das fangen des Hasen erforderlich. Das Diplom der Stufe III wird sowohl mit oder ohne fangen der Beute verliehen. Das Diplom der III Stufe ohne fangen wird nur dem Hund in der Einzelwertung für das Treiben verliehen.

2. Das Treiben bedeutet eine durch den Windhund herbeigeführte heftige Richtungsänderung des Beutetieres bei dem versuch es einzuholen und zu fassen.
Das Verfolgen bedeutet die selbstständige Richtungsänderung des Beutetieres bei der Verfolgung durch den Windhund.
Der Hund der als erstes die Beute treibt bekommt die höchste Bewertung in der Kategorie Lebendigkeit. Es kann aber sein das die anderen Hund weil sie nicht selber getrieben haben, trotz erbeuten des Hasen kein Diplom bekommen.

3. Für die Verleihung des Diploms der II Stufe in der Einzelwertung, ist das Fangen des Hasen von dem zu bewertenden Hund oder einem anderen aus der Gruppe absolut notwendig.

4. Für die Verleihung des Diploms der I Stufe in der Einzelwertung soll die ganze Arbeit einschließlich des fangens von dem zu Bewertenden Hund erfüllt werden.

5. In der Kategorie der Gruppenwertung ist für den Erhalt eines Diploms jeder Stufe das fangen unbedingt erforderlich. Bei der Gruppenwertung setzen sich die Punkte aus den einzelnen Bewertungen der arbeitenden Hunde zusammen.

6. Wenn ein Hase mit einem Gewicht unter 2,5 kg gefangen wird, wird die Arbeit der Hunde nicht bewertet und es wird kein Diplom verliehen. Allerdings können die Richter beschließen das die Gruppe, wenn alle anderen Gruppen durch sind, nochmal an die Reihe kommt.
Wenn ein Hase mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 3 kg gefangen wird, wird kein Diplom der Stufe I verliehen.

Die Bedingungen zum Erhalt der Diplome für die Arbeit am Fuchs

Diplome werden nur Verliehen beim fangen von Erwachsenen Füchsen.

1. Das Diplom der I Stufe wird nur in der Kategorie der Einzelwertung unter schweren Arbeitsbedingungen oder wenn der Fuchs von dem Hund gefangen wird vor dem er in einer Entfernung von mindestens 300 m gestiegen ist, verliehen.
In der Kategorie der Gruppenwertung wird das Diplom der I Stufe nicht verliehen.

2. Bei der Arbeit am Fuchs in der Kategorie der Einzel und Gruppenbewertung werden die Diplome der II und III Stufe, je nach schwere der Arbeitsbedingungen verliehen.

In den folgenden Fällen erfolgt keine Bewertung und der Hund wird von der Prüfung ausgeschlossen.

1. Der Hund wird nach einem Beutetier geschickt obwohl eine andere Gruppe an der Reihe war.

2. Der Hund wird an den Hasen gelassen obwohl die Distanz weniger als 25 m betrug.

3. Der Hund hat von der Verfolgung des Tieres nach weniger als 200 m abgelassen obwohl es immer in Sichtweite war.

4. Der Führer hat seinen Hund absichtlich nicht an das für ihn bezeichnete Tier gelassen obwohl es innerhalb der für die Prüfung angegebene Entfernung gestiegen ist.

5. Der Hund greift Haustiere oder Hunde aus anderen Gruppen an weshalb es zu Störungen bei der Durchführung der Prüfung kommt.

6. Der Hund zerreißt das gefangene Beutetier.

7. Wenn der Besitzer oder Führer des Hundes die Anordnungen der Richter nicht befolgt.

Die zu erreichende Höchstpunktzahl in den einzelnen Kategorien, die Anforderungen dafür und die Punktabzüge bei Mängeln in der Ausführung.

Nummer und Bezeichnung

Anforderungen für die höchste Punktzahl

Höchstpunktzahl

Die Mängel die zum Punktabzug führen

Punktabzug

1


Die Lebendigkeit



Die Distanz vom Start des Hundes bis zum treiben oder ergreifen des Tieres sollte nicht mehr als die zweifache Startdistanz betragen.

30



Die Distanz vom Start des Hundes bis zum treiben oder ergreifen des Tieres geschieht innerhalb von:

 



Der 3 - 4 fachen Startdistanz

bis zu 6 Punkten

Der 4 - 5 fachen Startdistanz

bis zu 10 Punkten

6 und mehr Startdistanzen

bis zu 12 Punkten

Bis zum Treiben ist es nicht gekommen

nicht weniger als 14 Punkte

2


Die Scharfsichtigkeit



Der Hund hat das Gelände aufmerksam zu beobachten und das Beutetier ohne Hilfe des Führers wahrzunehmen und es auch unter verschiedenen Bedingungen nicht zu verlieren.

10



Der Hund hat bei leichten Bedingungen das Tier erst nach aufmerksam machen durch den Führer wahrgenommen.

bis zu 5 Punkte

Der Hund hat bei schwierigen Bedingungen das Tier erst nach aufmerksam machen durch den Führer wahrgenommen.

bis zu 3 Punkte

Der Hund verliert das Tier beim Treiben.

bis zu 5 Punkte

3


Die Beharrlichkeit



Der Wille des Hundes das Tier trotz längerer Galoppstrecke, schwierigem Gelände und Vegetation, zu ergreifen.

10



Der Hund bricht die Verfolgung nach außersicht kommen des Tieres ab.

bis zu 5 Punkte

Der Hund bricht die Verfolgung trotz Sicht auf das Tier ab.

5 Punkte und mehr

4


Die Kraft und Zähigkeit



Die Fähigkeit des Hundes unter allen Bedingungen lange zu Galoppieren.

10



Der Hund ist nicht in der Lage unter schwierigen Bedingungen mehr als ein Treiben zu machen.

3 - 4 Punkte

Der Hund ist nicht in der Lage unter leichten Bedingungen mehr als ein Treiben zu machen.

4 - 5 Punkte

5


Die Vorbereitung zum Fangen und das Ergreifen



Die Fähigkeit des Hundes das Tier zu fangen.

15



Der Hund muss das Tier 3 - 4 mal treiben bevor er es fängt.



2 Punkte



Der Hund muss das Tier 4 - 5 mal treiben bevor er es fängt.

4 Punkte

Der Hund muss das Tier viele male treiben bevor er es fängt.

bis zu 6 Punkte

Der Hund treibt das Tier fängt es aber nicht.

6 Punkte

Das Tier wurde gefangen obwohl kein Treiben statt fand, auch das Treiben der anderen Hunde hatte keinen Einfluss auf das ergreifen.

bis zu 15 Punkte

6


Die Fähigkeit bei der Jagd und die Organisation der Arbeit



Die Fähigkeit des Hundes das Tier mit möglichst geringem Kraftaufwand zu ergreifen.
Die Fähigkeit einer Gruppe von Hunden beim ergreifen des Tieres zusammen zu arbeiten.

 



5



Der Hund achtet nur ungenügend auf das Tier und verpasst die Möglichkeit es schnell zu ergreifen.

nicht weniger als 1 Punkt

Die Hunde stören sich gegenseitig bei der Verfolgung und Ergreifen des Tieres

bis zu 2 Punkte

7


Das Verhalten an der Leine



Der Hund soll gut an der Leine laufen und aufmerksam das Gelände beobachten.

5



Der Hund ist nicht an das laufen an der Leine gewöhnt.

nicht weniger als 2 Punkte

8


Das Verhalten im Freilauf



Im Freilauf soll der Hund alle Kommandos des Führers sofort ausführen und sich gleichgültig gegenüber Haustieren und fremden Hunden verhalten.

5



Der Hund hört im Freilauf nicht auf das Kommando zum herankommen.

bis zu 4 Punkte

9


Das Verhalten am gefangenen Tier



Der Hund darf das gefangenen Tier nicht zerreißen und das Fell nicht beschädigen.

10



Die Hunde eines oder verschiedener Besitzer beschädigen das Fell des Tieres leicht.

1 - 2 Punkte

Die Hunde verschiedener Besitzer zerreißen das gefangene Tier

nicht weniger als 3 Punkte

Die Hunde eines Besitzers zerreißen das gefangene Tier

ohne Bewertung